Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1.
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Geltungsbereich
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1.1 |
Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der INFOX
GmbH & Co. Informationslogistik KG, Genker Str.
20, 53842 Troisdorf-Spich (nachfolgend "INFOX") und
ihrer Kunden für Leistungen von INFOX insbesondere
im Bereich des Entwurfs, der Herstellung, der Versendung
und des Lagerns von Informations- und Werbematerialien
aller Art (nachfolgend insgesamt "Informationsmaterialien")
sowie aller zu erbringenden Beratungs- und Informationsleistungen.
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1.2 |
Die vertraglichen Beziehungen zwischen INFOX und dem
Kunden sind ausschließlich in den vorliegenden
AGB, dem von INFOX erstellten Angebot (nachfolgend "Angebot")
sowie dem Preisverzeichnis (Anlage) geregelt. |
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2.
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Vertragsschluss
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Alle von INFOX abgegebenen Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung
der Aufträge von Kunden durch INFOX oder der Ausführung
des Auftrages werden diese für INFOX verbindlich.
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3.
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Herstellung von Informationsmaterial
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3.1 |
Bei der Herstellung von Informationsmaterialien durch INFOX akzeptiert der Kunde eine Mehrauflage von bis zu 5%.
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3.2 |
Gibt der Kunde keine Anweisung hinsichtlich der gewünschten
Art und Weise der Verarbeitung des Informationsmaterials,
verarbeitet INFOX es in der branchenüblichen Art
und Weise. |
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4.
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Versand von Informationsmaterial
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4.1 |
INFOX versendet mindestens einmal pro Woche Informationsmaterial
seiner Kunden (nachfolgend "Versandaktion"). Der Versand
des von dem Kunden angelieferten oder in seinem Auftrag
von INFOX hergestellten Informationsmaterials erfolgt
an dem Tag, der von INFOX mitgeteilten Versandaktion
(nachfolgend "Versandtermin"). Hiervon abweichende Versandtermine
werden nur verbindlich, sofern die Parteien dies individuell
und schriftlich vereinbaren. INFOX kann einen Versandtermin
ohne Zustimmung des Kunden verschieben, wenn bei der
Verarbeitung des vom Kunden angelieferten Informationsmaterials
unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, die bei
Vereinbarung des Versandtermins nicht vorhersehbar waren,
oder das Informationsmaterial nicht rechtzeitig bei
INFOX eintraf. In diesem Fall erfolgt der Versand erst
mit der nächsten turnusgemäßen Versandaktion.
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4.2 |
Schickt ein Kunde Informationsmaterial zu INFOX und
ein diesbezüglicher Vertragsschluss zwischen den
Parteien und/oder die Auftragsausführung unterbleiben
infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten
hat, ist der Kunde verpflichtet, INFOX für die
Zeit der Lagerung des Informationsmaterials eine angemessene
Lagergebühr zu zahlen. Holt der Kunde die Informationsmaterialien
nach schriftlicher Aufforderung durch INFOX nicht innerhalb
eines Monats ab, ist INFOX berechtigt, diese Informationsmaterialien
zu vernichten. Der Kunde ist verpflichtet, INFOX die
Kosten der Vernichtung zu ersetzten.
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4.3 |
Versandtermine sind die Termine, an denen das Material
aus den Räumen der INFOX abtransportiert wird.
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5.
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Haftung
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5.1 |
INFOX haftet für Schäden, die auf einer
Pflichtverletzung von INFOX beruhen nur, sofern sie,
ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig
begangen haben. Soweit der Schadensersatzanspruch des
Kunden darauf beruht, dass INFOX leicht fahrlässig
eine ihr obliegende Pflicht verletzt, so haftet INFOX
nur, soweit die Pflichtverletzung sich auf eine wesentliche
Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) bezieht. Die
Haftung für nichtvorhersehbare Vermögensschäden
ist ausgeschlossen. Sollte eine von INFOX ggf. abgeschlossene
Versicherung auch weitergehende von INFOX verursachte
Schäden ersetzen, wird INFOX die Versicherungssumme
zum Ausgleich der Schäden ihrer Kunden nutzen.
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5.2 |
Die Haftung von INFOX nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
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5.3 |
Die Haftung ist in den Fällen der Ziffer 5.1
Satz 2 insgesamt auf die Höhe der gemäß
dem Auftrag vereinbarten Vergütung begrenzt. Für
die Wiederbeschaffung von Daten haftet INFOX nur bis
zur Höhe des Wiederherstellungsaufwandes, der bei
regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung
von Sicherungskopien entstanden wäre. |
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6.
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Verantwortlichkeit für Informationsmaterial
und dessen Inhalte
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6.1 |
Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationsmaterialien
einzuliefern, die selbst oder deren Inhalt gesetzliche
Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen. Der Kunde
versichert, dass er über sämtliche für
den Versand der Informationsmaterialien erforderlichen
Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügt.
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6.2 |
INFOX ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bei INFOX
eingelieferten Informationsmaterialien oder deren Inhalt
auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit
oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
zu überprüfen.
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6.3 |
Im Verhältnis zu INFOX trägt alleine der
Kunde die wettbewerbsrechtliche, postrechtliche und
sonstige Verantwortung für die von INFOX im Auftrag
des Kunden zu erstellenden und/oder zu versendenden
Informationsmaterialien. Der Kunde ist verpflichtet,
die von INFOX vorgeschlagenen und/oder umgesetzten Werbemaßnahmen
auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
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6.4 |
Der Kunde verpflichtet sich, INFOX von allen im Zusammenhang
mit den Informationsmaterialien und/oder deren Versendung
von Dritten geltend gemachten Ansprüchen und/oder
Forderungen auf erste Anforderung hin freizustellen.
Das Recht zur Geltendmachung darüber hinausgehender
Schadensersatzansprüche bleibt davon unberührt.
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7.
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Vergütung
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7.1 |
Die Vergütung muss innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungsstellung auf den angegebenen INFOX-Konten gutgeschrieben
sein. INFOX kann Abschlagszahlungen in Höhe von
bis zu 50% der Auftragssumme bei Aufträgen über
50.000,- € oder in Höhe von bis zu 100% der
Auftragssumme bei Neukunden oder Kunden mit Sitz im
Ausland verlangen. Wenn die Zahlung verspätet oder
ohne Angabe des Verwendungszwecks eingeht, hat INFOX
das Recht, den Versandtermin auf die erste Versandaktion
nach Zahlungseingang zu verschieben.
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7.2 |
Sofern es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der
Kunde nicht zahungsfähig ist oder Zahlungs-schwierigkeiten
hat, kann INFOX die Erbringung der vertragsgegenständlichen
Leistung bis zum Eingang der Vergütung auf dem
angegebenen INFOX-Konto ver- weigern.
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7.3 |
Alle genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
Bei Lieferungen an INFOX trägt der Kunde die Fracht-
und Portokosten frei Haus Troisdorf. |
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8.
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Urheberrecht/Eigentum
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8.1 |
Die von INFOX entwickelten Ideen, Konzepte, Zeichnungen,
Pläne, Texte, Entwürfe, Muster und sonstigen
Werke (nachfolgend insgesamt "Werke") unterliegen dem
Urheberrecht-, Marken- oder Geschmacksmusterrechtsschutz.
Soweit INFOX Werke für die Herstellung von Werbesendungen
für den Kunden nutzt, überträgt INFOX
das Nutzungsrecht bzgl. der Werke beschränkt für
den Zweck der Nutzung der von INFOX hergestellten Informationsmaterialien.
Alle übrigen Nutzungsrechte an den Werken stehen
alleine INFOX zu.
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8.2 |
Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung
getroffen haben, werden Restmengen und überzählige
Informationsmaterialien nach Abwicklung eines Auftrages
von INFOX vernichtet. Eine Pflicht zur Rücksendung
besteht nicht.
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8.3 |
INFOX behält kostenlos von allen gestalteten
Informationsmaterialien Belegexemplare. |
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9.
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Datenschutz
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9.1 |
Alle bei INFOX im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses
gespeicherten Informationen und Daten des Kunden (z.B.
Adresse, Sendungsinhalte, Sendungsmengen usw.) werden
unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen
Bestimmung vertraulich behandelt und in für Außenstehende
nicht zugänglichen Räumen bearbeitet.
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9.2 |
INFOX ist berechtigt, die Namen ihrer Kunden unter
Wiedergabe deren Marken - mit oder ohne Verweis auf
die für die Kunden erbrachten Leistungen - in Informationsmaterialien
von INFOX und sonstigen Unterlagen sowie im Rahmen von
Präsentationen zeitlich unbegrenzt zu nennen. |
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10.
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Änderung der AGB oder Preisliste
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Änderungen der AGB und/oder der Preisliste werden
dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen
gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen
nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang
widerspricht. |
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11.
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Sonstige Regelungen
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11.1 |
Der Kunde kann gegenüber INFOX nur aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen mit
Ansprüchen, die INFOX anerkannt hat oder rechtskräftig
festgestellt sind.
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11.2 |
INFOX ist berechtigt, die Tätigkeit für
einen Kunden in eigenen Werbeaktionen zu erwähnen
und in der Presse zu veröffentlichen.
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11.3 |
Der Bestand dieser AGB wird nicht durch die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen oder durch Regelungslücken
berührt. Eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke
ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen,
bzw. auszufüllen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen
Bestimmung oder der übrigen Regelungen des Vertrages
weitestgehend entspricht.
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11.4 |
Erfüllungsort ist Troisdorf. Gerichtsstand ist
für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar
oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher
Art Siegburg. Für die geschäftlichen Beziehungen
der Parteien gilt deutsches Recht. |
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(Gültig ab 01.11.2004)
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